Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist verpflichtet, Werbung deutlich vom eigenen Programm zu trennen. Hier wird eine ganze Sendung zur Dauerwerbung für Anwalt Alexander Stevens.
Die neueste Folge 7/31 ist hanebüchen. Natürlich ist es Aufgabe eines Anwaltes, seinen Mandanten auch mit abstrusesten Thesen rauszupauken. Aber muss man ihm dafür eine solche Sendezeit einräumen? Ihr fragt, was wir denken. Ich denke, die ganze Familie steckt mit unter der Decke, ansonsten hätten sie ja vermutlich auch erkannt, dass ihre Tochter nicht die Tote ist. In der Familie ist es offenbar Usus Leute (Bruder des Ex-Schwagers) aus dem Weg zu räumen. Kontakte ins Milieu bestehen offensichtlich auch, was die Frage beantwortet, wie sie den Täter innerhalb von 10 Tagen dazu bewogen haben könnte, die Tat zu begehen, Welches Motiv könnte er haben, eine Doppelgängerin zu Angeklagten zu finden, um. Sie zu töten? Bei ihr gäbe es hingegen das Motiv unterzutauchen, um z.B der Anklage wegen des Mordversuchs am Bruder des Schachers zu entgehen. Ansonsten: vielleicht eine Lebensversicherung? Die Begehung weiterer Straftaten?
Die Sendung sollte sich ganz dringend auf abgeschlossene Fälle konzentrieren und nciht Propaganda für Stevens in laufenden Prozessen machen.